Häufige Fragen

Ab wann bin ich pflegebedürftig?

Nach der gesetzlichen Definition in § 14 SGB XI sind pflegebedürftig die Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Verrichtungen des täglichen Lebens werden in vier Gruppen unterteilt:

- Körperpflege (waschen, duschen, baden, Zahnpflege, Kämmen,
Rasieren, Toilettengänge)

- Ernährung (mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung)

- Mobilität (Aufstehen und zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen,
Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)

- hauswirtschaftliche Versorung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der
Wohnung, Spülen, Wechseln u. Waschen der Wäsche und der Kleidung,
Beheizen)

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse nach einer einheitlichen Begutachtungsanleitung festgestellt. Dabei sollen - die Einwilligung des Pflegebedürftigen vorausgesetzt - ärztliche Atteste und die Pflegeanamnese der Pflegedienste und Pflegeheime herangezogen werden.

Was ist der Pflegesatz?

Der Pflegesatz einer Einrichtung entspricht den Heimkosten, die ein Heimbewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Je nach Pflegestufe ist dieser unterschiedlich. Die Ermittlung des Pflegesatz wird bestimmt durch die Vorgaben der Landespflegegesetze der Bundesländer. Er gliedert sich in drei Bestandteile:

- Investitionskosten (IK)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (auch Hotelkosten genannt) (HK)
- Pflegekosten (PK)

Der Investitionskostenanteil am Pflegesatz umfasst die Kosten für das Gebäude und entspricht dem Sinne nach den privaten Aufwendungen für die Wohnungsmiete. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Essen und Reinigung (Sach- und Personalkosten). Die Pflegekosten umfassen die Sach- und die Personalkosten für die Pflege.

Die Pflegesätze in unserem Haus umfassen folgende Leistungen:
- Investitionskosten (Haus, Möbel)
- Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser)
- Verpflegung
- Allgemeine Betreuung und Beratung
- Pflege bei vorübergehender Erkrankung
- Dauernde Pflege (entsprechend der Pflegestufe)
- Soziale Betreuung
- Zimmerreinigung
- Waschen von Leib-, Bett- und Tischwäsche (außer chemischer Wäschereinigung)
- Monatliche Heimzeitung
- Taschengeldverwaltung

Welche Pflegestufen gibt es?

Der § 15 des SGB XI sieht folgende Pflegestufen vor:

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftige):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1mal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Im Schnitt 90 Minuten Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II (Schwerstpflegebedürftigkeit):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorung benötigen.
Im Schnitt 3 Stunden Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.


Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch Nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Im Schnitt 5 Stunden Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entallen müssen.

Was ist die Pflegeversicherung?

Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (SGB XI). Das Ziel des Versicherungsschutzes bei Pflegebedürftigkeit, wird bei gesetzlich Krankenversicherten über die unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtete soziale Pflegeversicherung und bei privat Krankenversicherten dadurch gewährleistet, dass diese verpflichtet sind, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen.
Ein großer Teil der Pflegekosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, daß eine Pflegestufe vorliegt.

Die maximalen Leistungen der Pflegeversicherung betragen derzeit:

vollstationäre Pflege:
Stufe 1: 1.023,00 €
Stufe 2: 1.279,00 €
Stufe 3: 1.510,00 €

häusliche Pflege duch Pflegedienst (Sachleistung):
Stufe 1: 440,00 €
Stufe 2: 1.040,00 €
Stufe 3: 1.510,00 €

häusliche Pflege wird selbst erbracht (Pflegegeld):
Stufe 1: 225,00 €
Stufe 2: 430,00 €
Stufe 3: 685,00 €

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege kommt meist in Betracht:

- für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen im Krankenhaus

- wenn die häusliche Pflege nicht oder nicht mehr ausreichend sichergestellt ist

- für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson

Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Kostenübernahme einer vollstationären Pflegeleistung für 28 Tagen pro Kalenderjahr bis maximal 1.510,00 €, es sind nur die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen selbst zu entrichten.

Was ist Wohngeld?

Mit einem Wohngeld werden die gegenüber dem Pflegebedürftigen gesondert berechenbaren Investitionskosten (Miete) in vollstationären Pflegeheimen einkommensabhängig und bewohnerbezogen, teilweise auch vermögensabhängig bezuschusst.

Um diese Angelegenheiten zu klären, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Hansestadt Wismar bzw. an Ihre zuständige Gemeinde.

Was ist der MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit nach einer einheitlichen Begutachtungsanleitung fest.

Der MDK führt Stichprobenprüfungen in den Räumen der Pflegeeinrichtungen durch. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die durchgeführten Leistungen dem Bedarf des Pflegebedürftigten entsprechen und keine sogenannte Pflegefehler erfolgt sind.
Der Gesetzgeber gesteht dem MDK in großem Umfang Einsicht in die Pflegedokumentationsunterlagen der Pflegeheime zu. Ein Einverständnis des Bewohners ist dafür nicht erforderlich.

Was ist die Heimaufsicht?

Die Heimaufsicht ist die Behörde, die nach dem Heimgesetz Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime zum Schutz ihrer Bewohner zu überwachen hat. Sie ist landesrechtlich bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, z.B. bei Landkreisen und kreisfreien Städten, Versorgungsämtern, Landesämtern für Soziales.

Die Heimaufsicht prüft jedes Heim grundsätzlich mindestens einmal im Jahr. Sie kann in größeren Abständen prüfen, wenn Zertifikate unabhängiger Sachverständiger vorliegen.
Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit soweit wie möglich miteinander abstimmen. Die Heimaufsicht hat deshalb mit dem medizinischen Dienst der Pflegekassen zusammen zu arbeiten.

Was ist der Heimbeirat?

as Heimgesetz garantiert älteren Menschen sowie pflegebedürftigen oder behinderten volljährigen Mitbürgern, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Hierrunter fallen auch die Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbahrungen , die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heimes, deren Qualität und Preis trift.

Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Der Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungsverhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinberungen mit.

Der Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Senioren-Heims gwählt.

Die Mehrheit der Mitglieder des Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Seniorenheimes gestellt.

Wie funktioniert die ärztliche Versorgung?

Die ärztliche Versorgung wird durch die Hausärzte aus Wismar und Umgebung sichergestellt. Es finden regelmäßige Visiten der Hausärzte statt.
Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, seinen Arzt frei zu wählen.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrem Hausarzt, ob dieser in unserer Pflegeeinrichtung Hausbesuche durchführt.
Vorallem Hausärzte mit längeren Anfahrtswegen werden in der Regel keine Hausbesuche bei uns in Wismar durchführen.

Der vom Bewohner gewünschte Hausarzt verordnet die Medikamente. Die mit dem Pflegeheim kooperierende Apotheke liefert die Medikamente ans Haus. Das Pflegepersonal gibt die Medikamente nach Vorgabe des Arztes aus.

Die Diensthabenden praktischen Ärzte bzw. der Notarzt sind rund um die Uhr für unser Haus erreichbar.

Gibt es einen Friseur und Fußpflege?

Beide Angebote werden vom Haus organisiert. Friseur und Fußpflege kommen ins Haus.
Diese Dienste muss der/die Bewohner/in selbst bezahlen.

Kann ich meine eigenen Möbel mitbringen?

Eigene kleinere Möbelstücke und Dekorationsgegenstände (z. B. Sessel, Tisch, Fernseher, Radio, Stehlampe, Bilder, Pflanzen) können nach vorheriger Absprache von Zuhause mitgebracht werden.

Wieviele Mitarbeiter arbeiten in der Pflege?

Die Anzahl der gesamten Pflegekräfte im Haus Seestern richtet sich nach der Anzahl der Heimbewohner, sowie nach deren Pflegestufe und nach dem mit den Pflegekassenverbänden vereinbarte Pflegepersonalschlüssel.
Erhält ein Bewohner eine höhere Pflegestufe, so erhöht sich auch der Pflegepersonalbedarf auf dem Wohnbereich des Heimbewohners.

Wer ist eine Pflegefachkraft?

Eine Pflegefachkraft ist eine Pflegekraft, welche eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz absolviert hat und in einer staatlichen Abschlussprüfung gezeigt hat, dass sie über entsprechende pflegerische Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügt.
Der Einsatz von Pflegefachkräften im Unterschied zu Hilfskräften dient auch der Sicherung der Qualität in der Pflege.

Wer ist eine Pflegehilfskraft

Der Begriff Hilfskraft im Pflegeheim wird verwendet für un- oder angelernte Helferinnen/Mitarbeiterinnen in der Pflege (bzw. Helfer/Mitarbeiter), die nur unter Verantwortung einer fachlich ausgebildeten Kraft (z.B. Altenpfleger/in) pflegen und hauswirtschaftlich versorgen dürfen.

Wieviele Pflegefachkräfte gibt es?

In Pflegeheimen müssen laut Gesetzesgeber mindestens 50% des gesamten Pflegepersonal Pflegefachkräfte sein. Im Seniorenpflegeheim Haus Seestern liegt die Pflegefachkraftquote stets knapp über 50 %.

Gibt es Besuchszeiten?

Im Seniorenpflegeheim „Haus Seestern“ gibt es außer in den Dementenwohngruppen keine festen Besuchszeiten. Besucher unserer Bewohner sind im Haus Seestern gerne herzlich Willkommen. Wir möchten alle Besucher jedoch bitten, Besuche zu vermeiden, die während der Grundpflegezeiten (7 bis 10 Uhr), der Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) oder der Nachtruhe (ab 21 Uhr) stattfinden.

Besucher des Dementenbereich im Erdgeschoss bitten wir, folgende Besuchszeiten zu berücksichtigen: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.

Gibt es Anschlüsse für Telefon, Kabelfernseher und Internet?

In jedem Zimmer ist ein Telefon- und Kabelfernseheranschluss vorhanden.
Die Inanspruchnahme eines privaten Telefonanschlusses oder Kabelanschluss für ein TV-Gerät wird gesondert berechnet. Ein Internetanschluss im Bewohnerzimmer ist ebenfalls möglich.